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Willkommen beim Online-Kontrollschilder-Direktverkauf und der Auktion von Motorwagen- / Motorrad- und Anhängernummern des Kantons Schaffhausen
Teilnahmeberechtigung
Am Direktverkauf sowie an den Versteigerungen (Auktionen) dürfen nur Personen teilnehmen, die uneingeschränkt handlungsfähig und zum Bezug eines Schaffhauser Kontrollschildes berechtigt sind. Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Fahrzeug muss seinen Standort (Art. 77 Verkehrszulassungsverordnung; SR 741.51) im Kanton Schaffhausen haben.
Wissenswertes zum Direktkauf
Welche Nummern sind für den Direktkauf über Internet zugänglich?
Alle im Shop ersichtlichen und nicht für Auktionen oder sonstige Zwecke reservierten Kontrollschildnummern für Motorwagen, Motorräder und Anhänger.
Wie erkenne ich eine für den Direktkauf zugängliche Nummer?
Für den Direktkauf zugängliche Nummern werden im Shop als "Direktkauf" angezeigt. Wenn Sie auf eine solche Nummer klicken, wird Ihnen anschliessend - sofern Sie angemeldet sind - der Direktkauf zu einem festen Preis angeboten. Diese Nummern sind im Langformat sofort verfügbar.
Für Auktionen reservierte Kontrollschildnummern werden im Shop als "Reserviert für Auktion" angezeigt und können nicht direkt erworben werden. Solche Nummern können Sie - sofern Sie angemeldet sind - zur Wunschliste hinzufügen.
Preise
Kontrollschildnummern für den Direktkauf werden zu festen Preisen angeboten. Alle Preise sind in Schweizer Franken angegeben. Die mit der Deponierung der Kontrollschilder oder der Einlösung des Fahrzeuges verbundenen Gebühren (z. B. für Fahrzeugausweis und Kontrollschild/er) sind im Preis für die Nummer nicht inbegriffen.
Verfügbarkeit und Bezug der Kontrollschilder
Die für den Direktkauf angebotenen Nummern sind im Langformat sofort verfügbar. Schilder im Hochformat müssen hergestellt werden und sind nach ca. 10 Tagen verfügbar (gilt nicht über Weihnachten und Neujahr). Die Herausgabe der Kontrollschilder nach der Zuteilung erfolgt ausschliesslich am Schalter des StVA in Schaffhausen - kein Postversand. Beachten Sie jedoch, dass die Kontrollschilder erst herausgegeben werden, wenn der Kaufpreis bezahlt worden ist (Vorauszahlung).
Das Kontrollschild bleibt während eines Jahres, gerechnet ab Datum vom Kauf oder der Ersteigerung, für den Käufer oder Ersteigerer reserviert/deponiert, sofern der Kauf- oder Steigerungsbetrag bezahlt worden ist. Erfolgt vor dem Ablauf der einjährigen Deponierung vom Käufer oder Ersteigerer ein schriftlicher Antrag auf Verlängerung, so kann die Deponierung, gegen Entrichtung einer Gebühr, um maximal weitere 12 Monate verlängert werden. Wenn keine Verlängerung der Deponierung beantragt wird, die Gebühren nicht bezahlt werden, oder die Kontrollschilder nach zweijähriger Deponierung noch immer nicht bezogen werden, erlischt die Reservation und die Kontrollschilder werden ebenfalls wieder freigegeben.
Der bezahlte Kauf- oder Ersteigerungsbetrag wird nicht rückerstattet. Der Bezug des Kontrollschildes wird verweigert, solange der Käufer oder Ersteigerer andere Forderungen des StVA (Gebühren und/oder Motorfahrzeugsteuern) schuldig ist.
Der Bezug des Kontrollschildes erfolgt beim StVA am Hauptsitz in Schaffhausen unter Vorweisung des Bezugsscheines (ausgedrucktes Zuschlagsmail), eines Personalausweises und einer Zahlungsbestätigung. Zur Einlösung eines Fahrzeugs bedarf es ausserdem eines gültigen Versicherungsnachweises und der entsprechenden Fahrzeugpapiere (Fahrzeugausweis und/oder Prüfungsbericht). Juristische Personen, welche zum ersten Mal ein Fahrzeug einlösen, müssen zudem einen Handelsregisterauszug vorweisen. Wird das gekaufte oder ersteigerte Kontrollschild in Hochformat gewünscht, ist dies beim Direktkauf und dem Auktionskauf so zu vermerken.
Bezahlung
Für die Bezahlung des Kauf- oder Steigerungsbetrages erhalten Sie eine E-Mail mit den Kontoangaben des StVA. Der Betrag muss innert 30 Tagen, jedoch spätestens vor dem Bezug der Kontrollschilder beglichen werden. Wird der Kauf- oder Steigerungsbetrag innerhalb 60 Tagen ab Kauf- oder Ersteigerungsdatum nicht beglichen, erlischt die Reservation/ Zuteilung und das Kontrollschild wird wieder freigegeben. Der Kauf- oder Auktionspreis kann auch bei Bezug der Kontrollschilder bar oder mit Debitkarte an der Kasse des StVA in Schaffhausen beglichen werden. Checks und Kreditkarten werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.
Weitergehende Informationen
Für weitergehende Informationen konsultieren Sie bitte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Direktverkauf und die Auktion (Versteigerung). Hinweise zur Fahrzeugeinlösung finden Sie unter www.strassenverkehrsamt.sh.ch.
Wissenswertes zu den Auktionen
Welche Nummern sind nur über Auktionen zugänglich?
Motorwagenschilder
- Alle freien, attraktiven 1 bis 5stelligen Nummern
Motorradschilder
- Alle freien, attraktiven 1 bis 5stelligen Nummern
Anhängerschilder
- Alle freien, attraktiven 4 bis 5stelligen Nummern
Wie erkenne ich für Auktionen zugängliche Nummern?
Zurzeit laufende Auktionen sind unter „Auktionen“ ersichtlich.
Weitere für Auktionen zugängliche Nummern werden im Shop mit "Reserviert für Auktion" angezeigt. Wenn Sie auf eine solche Nummer klicken, wird Ihnen anschliessend - sofern Sie angemeldet sind - die Aufnahme der Nummer in Ihre Wunschliste angeboten.
Für den Direkterwerb zugängliche Kontrollschildnummern werden im Shop als "Direktkauf" angezeigt. Solche Nummern können Sie – sofern Sie angemeldet sind – direkt zu festen Preisen erwerben. Die „Direktkaufnummern“ sind im Langformat sofort verfügbar.
Wie lange laufen die Auktionen?
Ein Lauf dauert in der Regel eine Woche. Je Auktionslauf werden nur einige wenige Schilder angeboten. Ein Höchstangebot muss während 5 Minuten bestehen bleiben, ansonsten sich die Auktion für die Nummer entsprechend verlängert. Jeder Bieter ist so lange an sein Gebot gebunden, bis es durch ein höheres Gebot erlischt. Die Abänderung oder Rücknahme eines Gebotes ist nicht möglich.
Preise
Die Kontrollschildnummern werden bei Beginn der Auktionen zu einem Mindestpreis angeboten. Die Erhöhung des Gebotes hat mindestens in den vorgegebenen Steigerungsschritten zu erfolgen, die auch übersprungen werden können. Alle Preise sind in Schweizer Franken angegeben. Die mit der Deponierung der Kontrollschilder oder der Einlösung des Fahrzeuges verbundenen Gebühren (z.B. für Fahrzeugausweis und Kontrollschild/er) sind im Auktionspreis nicht inbegriffen.
Verfügbarkeit und Bezug der Kontrollschilder
Für alle aktiven Auktionsnummern sind die entsprechenden Kontrollschilder in der Regel bereits hergestellt (das hintere Schild für Motorwagen im Langformat, d.h. 11 x 50 cm). Sie sind deshalb grundsätzlich rasch verfügbar. Die Ausgabe der Kontrollschilder erfolgt ausschliesslich am Schalter des StVA in Schaffhausen – kein Postversand. Beachten Sie jedoch, dass die Kontrollschilder erst herausgegeben werden, wenn der Auktionspreis bezahlt worden ist (Vorauszahlung).
Das Kontrollschild bleibt während eines Jahres, gerechnet ab Datum vom Kauf oder der Ersteigerung, für den Käufer oder Ersteigerer reserviert/deponiert, sofern der Kauf- oder Steigerungsbetrag bezahlt worden ist. Erfolgt vor dem Ablauf der einjährigen Deponierung vom Käufer oder Ersteigerer ein schriftlicher Antrag auf Verlängerung, so kann die Deponierung, gegen Entrichtung einer Gebühr, um maximal weitere 12 Monate verlängert werden. Wenn keine Verlängerung der Deponierung beantragt wird, die Gebühren nicht bezahlt werden, oder die Kontrollschilder nach zweijähriger Deponierung noch immer nicht bezogen werden, erlischt die Reservation und die Kontrollschilder werden ebenfalls wieder freigegeben.
Der bezahlte Kauf- oder Ersteigerungsbetrag wird nicht rückerstattet. Der Bezug des Kontrollschildes wird verweigert, solange der Käufer oder Ersteigerer andere Forderungen des StVA (Gebühren und/oder Motorfahrzeugsteuern) schuldig ist.
Der Bezug des Kontrollschildes erfolgt beim StVA am Hauptsitz in Schaffhausen unter Vorweisung des Bezugsscheines (ausgedrucktes Zuschlagsmail), eines Personalausweises und einer Zahlungs-bestätigung. Zur Einlösung eines Fahrzeugs bedarf es ausserdem eines gültigen Versicherungs-nachweises und der entsprechenden Fahrzeugpapiere (Fahrzeugausweis und/oder Prüfungsbericht). Juristische Personen, welche zum ersten Mal ein Fahrzeug einlösen, müssen zudem einen Handelsregisterauszug vorweisen. Wird das gekaufte oder ersteigerte Kontrollschild in Hochformat gewünscht, ist dies der Fahrzeugzulassung 10 Tage vor dem Bezug mitzuteilen.
Bezahlung
Für die Bezahlung des Kauf- oder Steigerungsbetrages erhalten Sie eine E-Mail mit den Kontoangaben des StVA. Der Betrag muss innert 30 Tagen, jedoch spätestens vor dem Bezug der Kontrollschilder beglichen werden. Wird der Kauf- oder Steigerungsbetrag innerhalb 60 Tagen ab Kauf- oder Ersteigerungsdatum nicht beglichen, erlischt die Reservation/ Zuteilung und das Kontrollschild wird wieder freigegeben. Der Kauf- oder Auktionspreis kann auch bei Bezug der Kontrollschilder bar oder mit Debitkarte an der Kasse des StVA in Schaffhausen beglichen werden. Checks und Kreditkarten werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.
Weitergehende Informationen
Für weitergehende Informationen konsultieren Sie bitte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Direktverkauf und die Auktion (Versteigerung). Hinweise zur Fahrzeugeinlösung finden Sie unter www.strassenverkehrsamt.sh.ch.